Update !
Die Unterschriftensammlung ist beendet! Insgesamt wurden 21.955 Unterschriften von Unterstützern geleistet, 20.000 wären erforderlich gewesen.
Und wie geht es jetzt weiter?
Dazu sagt der IVD als Initiator der Petition:
„Aktuell liegt der Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip für Kaufimmobilien wieder im Bundesjustizministerium. Zuvor hatten verschiedene Ressorts kritische Stellungnahmen zu dem vorgelegten Entwurf abgegeben.
Die SPD-Spitzenkandidatin für die Europawahl, Katarina Barley, hat angekündigt, noch am Wahlabend von ihrem Amt als Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz zurücktreten zu wollen. Über ihre Nachfolge wird derzeit spekuliert.
Wir werden die Petition der neuen Hausspitze als „Willkommens-Geschenk“ übergeben und sie bis zum Bundestag tragen, sollte das Thema auf die Tagesordnung kommen.
Die Schlacht ist noch nicht geschlagen!
Sprechen Sie auch weiterhin mit Ihren Abgeordneten in den Wahlkreisen. Schreiben Sie Briefe, Mails, Faxe und nutzen Sie die Petition in Ihrer Kommunikation.
Wir halten Sie über alle weiteren Schritte und Neuigkeiten auf dem Laufenden!“
Einzelheiten können jeweils auf der Webseite des IVD nachgelesen werden.
Ende des Updates.
Bundesjustizministerin Katarina Barley hat kürzlich einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, mit dem sie auch für maklervermittelte Immobilienverkäufe das sog. Bestellerprinzip einführen möchte.
Das bedeutet: Wie schon bei maklervermittelten Vermietungen soll die Maklerprovision ausschließlich vom Auftraggeber des Maklers, in der Regel also vom Verkäufer, zu bezahlen sein. Abweichende vertragliche Regelungen sollen unwirksam sein.
Katarina Barley zielt mit ihrem Entwurf erklärtermaßen auf Verkaufsfälle in attraktiven Ballungsräumen, in denen die Maklerprovision in Höhe von insgesamt 7,14% inkl. MWSt in der Tat nicht selten ausschließlich vom Käufer getragen wird. Diese Fälle machen aber lt. IVD (Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (ehemals RDM Bundesverband e.V.) nur max. 25% aller maklervermittelten Immobiliengeschäfte in Deutschland aus. Bei den anderen 75% der Verkaufsfälle wird die Maklerprovision mit jeweils 3,57% inkl. MWSt gemeinsam vom Verkäufer und Käufer getragen.
Abgesehen davon wird allgemein erwartet, dass in denjenigen Fällen, auf die der Gesetzesentwurf abzielt, die Provision einfach auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird. Das hat dann nicht nur zur Folge, dass die Provision de facto doch wieder vom Käufer getragen wird. Vielmehr erhöhen sich dadurch auch die Kaufnebenkosten, also die Grunderwerbsteuer, die Notarkosten und die Grundbuchgebühren, die seit jeher vom Käufer zu tragen sind. Auch unter diesem Gesichtspunkt wird der Gesetzesentwurf also weitläufig als „Schuss nach hinten“ angesehen.
Hinzu kommt, dass dieses Thema überhaupt nicht auf der Agenda der Großen Koalition steht. Vielmehr erhielt die Bundesjustizministerin zu diesem Thema beim sog. Wohngipfel im Herbst 2018 lediglich einen „Prüfauftrag“. Demgegenüber wurde man im Koalitionsvertrag in diesem Zusammenhang bei einem anderen Thema sehr konkret: Danach sollte ein anderer wesentlicher Kostenfaktor beim Immobilienerwerb – die Grunderwerbsteuer – erklärtermaßen überprüft und überarbeitet werden:
Insoweit ist seither allerdings nichts geschehen. Dabei macht die Grunderwerbsteuer im Durchschnitt aller Immobiliengeschäfte einen deutlich höheren Kostenanteil, als die Maklerprovision aus: Im Bundesdurchschnitt werden nämlich nur ca. 40% der Immobiliengeschäfte durch Makler vermittelt, während der Staat mit der Grunderwerbsteuer bei jedem Immobiliengeschäft dabei ist. Und die vom Käufer zu entrichtende Grunderwerbsteuer beläuft sich – je nach Bundesland – auf Steuersätze zwischen 3,5% und 6,5% des vereinbarten Kaufpreises.
Sie wurde in den vergangenen Jahren in vielen Bundesländern stetig erhöht. Übrigens ohne, dass der Grunderwerbsteuer, geschweige denn diesen Erhöhungen, irgendeine Gegenleistung des Staates gegenüber stünde; denn alle staatlichen Leistungen im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb (Notar und Grundbuchamt) sind ja zunehmend fürstlich gesondert zu vergüten. —
Der von Bundesjustizministerin Katarina Barley eingebrachte Entwurf wird auch von den anderen betroffenen Ministerien gelesen und kommentiert. Bedenken, Änderungs- und Ergänzungswünsche der Ressort werden anschließend in Form einer Stellungnahme abgegeben.
So hat der Parlamentarische Staatssekretär des für Bau zuständigen Innenministeriums, Marco Wanderwitz (CDU), bereits Widerstand signalisiert. Nach der Prüfung sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass dieses Instrument untauglich sei, die Nebenkosten beim Erwerb von Wohneigentum zu verringern.
Erst wenn alle Ressorts einer Weitergabe des Entwurfs an die Länder und Verbände zustimmen, kann im Kabinett über den Entwurf abgestimmt werden und das Gesetzesvorhaben zu einem förmlichen Regierungsentwurf werden.
Das können Sie jetzt tun, um uns im Kampf gegen das Bestellerprinzip zu unterstützen:
Unterschreiben Sie die Petition „Bestellerprinzip verhindern – Verbraucher schützen“ und leiten Sie den Link: openpetition.de/!pgqmf über Whatsapp, Facebook oder per Mail an Ihre Kunden, Mitarbeiter, Kollegen, Partner, Freunde und Bekannte weiter.
Und hier geht’s direkt zur Petition: